Zertifizierter Verwalter
Im Zuge der WEG-Reform wurde nach §19 Abs. 2 Nr. 6 WEG eine neue Vorschrift eingeführt, das heißt Wohnungseigentümer haben, als Bestandteil der ordnungsgemäßen Verwaltung einen Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters.
Als zertifizierter Verwalter darf sich nach § 26a Absatz 1 Satz 1 WEG bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen Kenntnisse verfügt.
Einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind Volljuristen, Immobilienkaufleute, Personen mit Studienabschluss mit immobilienrechtlichem Schwerpunkt und geprüfte Immobilienfachwirte.
Als verantwortungsvoller Hausverwalter stellen wir sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben für den zertifizierten Verwalter nach §26a WEG/§ 8 ZertVerwV stets eingehalten werden und unsere Mitarbeitenden entsprechend geschult und laufend weitergebildet werden.
Bestätigt durch das BVI-Siegel Zertifizierter Verwalter:
Mitgliedschaft in Verbänden
Unsere Mitgliedschaft in Verbänden bedeuten die permanente Weiterbildung des gesamten Teams und Rechtssicherheit für Sie. Ihr Vorteil: Sie arbeiten ausschließlich mit Profis!
Wir sind Mitglied im BVI (Bundesverband der Immobilienmakler e. V.) und im VDIV (Verband der nordrhein-westfälischen Immobilienverwalter e. V). Nur korrekt arbeitende Verwalter dürfen Mitglied dieser Verbände sein. Ständige Qualitätskontrollen sichern das zu. Das bedeutet für Sie ein Höchstmaß an Sicherheit sowie bestens ausgebildete, stets auf aktuellem Stand geschulte Verwalter und Betreuer.
Die BVI-Mitglieder verpflichten sich und ihre Mitarbeiter zu kontinuierlicher Fort- und Weiterbildung, zur Führung Ihres WEG-Kontos als Treuhandkonto lautend auf Ihre WEG mit einer Vermögensschadenhaftpflicht von 200.000 Euro.
Ein Versicherungsschutz Ihrer Beiräte ist möglich und sie erhalten Sonderkonditionen bei Dienstleistern der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft durch Rahmenverträge des BVI.