Hybride Eigentümerversammlungen
Online Veranstaltungen für Eigentümer
virtuell | beschlussfähig | ortsunabhängig
Eigentümerversammlungen treffen wichtige Entscheidungen. Umso mehr wächst deshalb das Interesse von Wohnungseigentümern an der neuen Möglichkeit der hybrid abgehaltenen Eigentümerversammlungen, die im Zuge der WEG-Reform geschaffen wurde. Digitale Zusammenkünfte dieser Art sind jedoch für viele Eigentümer und Verwalter noch Neuland. Bei uns ist dies jetzt möglich.
Darf der Verwalter zu einer ausschließlich digitalen Eigentümerversammlung einladen?
Das WEG definiert diese Treffen als Präsenztermine. Die Eigner einer Wohnanlage dürfen also nicht bei einer Eigentümerversammlung beschließen, diese grundsätzlich in den virtuellen Raum zu verlagern oder als reine Telefonkonferenz abzuhalten. Laut Paragraf 23 Absatz eins der Novelle kann sich die Gemeinschaft aber darauf verständigen, dass Eigentümerinnen und Eigentümer, die das wollen, per elektronischer Kommunikation, etwa über Videochat, Telefon oder WhatsApp teilnehmen. Eigentümer können also auch mitdiskutieren, wenn sie sich weit entfernt vom Versammlungsort aufhalten.
Braucht es einen Beschluss für die Online-Teilnahme?
Mit der WEG-Novelle macht der Gesetzgeber die hybride Wohnungseigentümerversammlung salonfähig. Vorab müssen die Eigentümer in der Eigentümerversammlung dem entsprechenden Tagesordnungspunkt, also der Möglichkeit zur Online-Teilnahme für einzelne Eigner, zustimmen. Es genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Die Online-Teilnahme kann wahlweise für die nächstfolgende Versammlung beschlossen werden oder auch für mehrere Jahre.