Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei Trinkwasserprüfung (Legionellenüberprüfungen) nach Art. 13 DSGVO
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
ImmoConcept Hillemeier GmbH/GmbH & Co. KG
Unternehmenszentrale: Von-der-Wettern-Str. 21, 51149 Köln
Geschäftsführer: Frank Hillemeier, Marco Ludwig
Sitz der Gesellschaften: Köln HRB 109042 / HRA 32589 / HRB 90386 Amtsgericht Köln
Pers. Haft. Gesellschaft: ImmoConcept Verwaltungs GmbH
Ust.-IdNr.: DE 123371340 / DE 255045626
Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Reinhold Okon
E-Mail: info@dsb-okon.de
Verarbeitungszweck der Daten (Zweckbestimmung) und Rechtsgrundlage
Die Datenverarbeitung erfolgt zur Durchführung einer turnusmäßigen Legionellenüberprüfung. Die erhobenen Daten sind zur Identifizierung der Entnahmestellen der Proben notwendig. Die Verarbeitung der Daten in diesem Zusammenhang begründen sich in Art. 6 Abs 1 lit. c) und f) DSGVO und damit verbundenen Rechtsvorschriften (Trinkwasserverordnung).
Gemäß Art. 21 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 und 2 DSGVO können Sie jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogenen Daten beim oben genannten Verantwortlichen einlegen.
Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO)
Eine Verarbeitung Ihrer Daten ist zum Zweck der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen aus der Trinkwasserverordnung erforderlich.
Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)
Aufgrund einer Interessenabwägung kann eine Datenverarbeitung über die eigentliche Erfüllung der Beprobung und
Prüfung hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten erfolgen, insbesondere bei einer
Grenzwertüberschreitung. Dazu gehören:
- Bekanntgabe positiv getesteter Stellen (Grenzwertüberschreitung) an Miteigentümer zur Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche
- Beauftragung von Dienstleitern zur Regulierung des Legionellenbefalls
- Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung
- Terminierung zur Nachbeprobung
- Kategorien der personenbezogenen Daten
Folgende personenbezogene Daten können von uns zum o.g. Zweck erhoben und verarbeitet werden:
- Vor- und Nachname
- Adresse
- Lage der Wohnung
- Wohnungsnummer (falls vorhanden)
- Telefonnummer
Empfänger der Daten
Wenn wir einen Dienstleister im Sinn einer Auftragsverarbeitung einsetzen, bleiben wir dennoch für den Datenschutz verantwortlich. Sämtliche Dienstleister sind durch uns vertraglich dazu verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Daten vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten.
Die erhobenen Daten werden im Rahmen der Verarbeitung ganz oder zum Teil z. B. an folgende Empfänger übermittelt:
Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (Buchhaltung, Rechnungswesen, Telekommunikation und EDV, Objektverwalter).
Externe Stellen, Sachverständige, Dienstleister, Labor, Gesundheitsamt, Dienstleister für die Beprobung, Rechtsanwälte (Durchsetzung von Rechtsansprüchen), IT-Dienstleister (Betrieb des zentralen Datenverarbeitungssystems des Verantwortlichen), Versicherungsdienstleister (im Fall einer Schadensregulierung)
Weitergabe in Drittstaaten
Derzeit findet keine Übermittlung personenbezogener Daten zu oben genannten Zwecken in Drittstaaten statt.
Speicherdauer
Nach Entfallen des jeweiligen Verarbeitungs- und Nutzungszweckes bzw. dem Widerruf Ihrer Einwilligung gelten einschlägige gesetzliche Aufbewahrungsfristen.
Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften
Bei Notwendigkeit der Erhaltung von Beweismitteln, etwa im Rahmen gerichtlicher Verfahren, wird auf folgende Speicherungsfristen hingewiesen: Die Verjährungsfristen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können bei Vorhandensein eines gerichtlichen Titels bis zu 30 Jahre betragen (§§195 ff. BGB). Sofern kein gerichtlicher Titel gegen die betroffene Person erwirkt wurde, greift die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren.
Bereitstellungspflicht von personenbezogenen Daten
Im Rahmen der Legionellenüberprüfung müssen diejenigen personenbezogenen Daten bereitgestellt werden, die für die Durchführung und Identifizierung der Beprobungsstellen erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten sind wir nicht in der Lage, eine Legionellenüberprüfung durchzuführen.
Betroffenenrechte Art. 12 ff DSGVO
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- Recht zur Berechtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Recht auf die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
- Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde
Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling
Es werden keine automatisierten Verfahren von Entscheidungen nach Art. 22 DSGVO oder andere Profiling-Maßnahmen nach Art. 4 DSGVO zu diesem Zweck eingesetzt.
Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 13 Abs. 2 lit. d, 77 DSGVO)
Gemäß Artikel 77 DSGVO haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO oder das BDSG n. F. verstößt.
Bei Fragen steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter jederzeit gerne zur Verfügung.