Information zur Datenübermittlung im Rahmen des Zensus 2022

Wir sind datenschutzrechtlich verantwortlich für die im Rahmen des Mietverhältnisses erforderliche Verarbeitung personenbezogener Daten. Aufgrund des Zensusgesetzes 2022 (ZensG 2022) sind wir verpflichtet, bestimmte Angaben über die Mieter dem Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Maurerstraße 51, 40476 Düsseldorf für Zwecke des Zensus 2022 zu übermitteln. Diese Übermittlung findet ihre Rechtsgrundlage in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Verbindung mit § 10 ZensG 2022. Folgende Angaben sind gesetzlich zu übermitteln: Namen und Vornamen von bis zu zwei Personen, die die Wohnung nutzen, Zahl der Personen, die in der Wohnung wohnen. Empfänger dieser Angaben ist der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW). Dieser hat für die übermittelten Angaben die konkreten Löschungsfristen nach dem ZensG 2022 einzuhalten.

Betroffenenrechte

Ihnen steht bei Vorliegen der Voraussetzungen nach der DSGVO gegenüber uns das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu (Artikel 15 bis 18 und 21 DS-GVO). Liegt aus Sicht des Mieters ein Verstoß gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen vor, besteht zudem das Recht, sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde über die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten durch den Vermieter zu beschweren (Artikel 77 DS-GVO).

Wichtiger Hinweis:

Bezogen auf die im Rahmen des ZensG 2022 an den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) übermittelten Angaben stehen den Mieterinnen und Mietern gegenüber ihren Vermieterinnen bzw. Vermietern die Rechte aus den Artikeln 13 bis 18, 21 und 77 DS-GVO zu. Die Auskunftspflicht der Vermieterinnen und Vermieter nach ZensG 2022 bleibt davon unberührt.

Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter:
DSB Okon & Meister
info@dsb-okon.de