FAQ Zählerstandsabfrage
Zählerstände reibungslos verarbeiten und weiterleiten
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Die frühzeitige Erfassung der Zählerstände ist entscheidend für eine reibungslose Verarbeitung und fristgerechte Weiterleitung an die Energieversorger. So stellen wir sicher, dass alle Daten jährlich vollständig und termingerecht übermittelt werden. Für Sie haben wir das Wichtigste zusammengefasst.
Allgemeine Hinweise
Die Zählerstände sind erforderlich, um den tatsächlichen Verbrauch von Strom, Wasser und Heizung (Gas, Fern-, Nahwärme) für das ablaufende Jahr (01.01.– 31.12.) zu ermitteln. Diese Daten bilden die Grundlage für eine genaue Abrechnung der Nebenkosten und ermöglichen es jedem Eigentümer und Mieter, nur das zu bezahlen, was er tatsächlich verbraucht hat.
- Die Energieversorger, wie zum Beispiel RheinEnergie, Stadtwerke, etc. fordern die Zählerstände bereits zum Stichtag Anfang/Mitte Dezember eines Jahres an.
- Die frühzeitige Abfrage der Zählerstände unserseits ist wichtig für die Verarbeitung und Aufbereitung der Zählerstände zur Meldung an die Energieversorger. Dadurch können wir sicherstellen, dass alle Zählerstände fristgerecht gemeldet, die Energieversorger ihre Abrechnungen erstellen und wir in der Folge die Abrechnung für die Eigentümer und Mieter rechtzeitig erstellen und versenden können.
Der Ableser vor Ort ist für die Ablesung zuständig. In der Regel sind dies die Hausmeister, ein Eigentümer, ein Mieter oder ein Mitglied des Beirates.
Die Ableser besuchen die einzelnen Häuser und lesen die Zählerstände direkt vor Ort ab. Dies kann über die My-Immo-App oder per E-Mail-Link aus der Zählerstandsabfrage erfolgen. Die Ableser erhalten hierzu frühzeitig eine Benachrichtigung.
Falls Sie unsere App noch nicht nutzen, erhalten hier die erforderlichen Zugangsdaten: my-immo-app@icvg.de.
Weitere informationen zur My-Immo-App finden Sie unter unter my-immo-app.de.
Wenn keine Zählerstände übermittelt werden können, werden die Zählerstände vom Versorgungsunternehmen geschätzt. Dies kann zu Ungenauigkeiten in der Abrechnung führen und dazu führen, dass die Eigentümer und Mieter entweder zu viel oder zu wenig bezahlen.
Zu spät gemeldete Zählerstände können möglicherweise nicht mehr in die laufende Abrechnung einfließen. In diesem Fall muss der Verbrauch geschätzt oder eine separate Korrekturabrechnung erstellt werden, was zusätzlichen Aufwand, Kosten und Verzögerungen in der Abrechnungserstellung verursachen kann.
- Ungenaue Abrechnungen: Geschätzte Werte können zu Abweichungen zwischen dem tatsächlichen und dem abgerechneten Verbrauch führen
- Verzögerungen: Verspätete oder fehlende Zählerstände können den Abrechnungsprozess verzögern.
- Zusätzlicher Aufwand: Korrekturabrechnungen und Nachfragen verursachen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und Kosten.
- Unzufriedenheit: Ungenaue oder verspätete Abrechnungen können zu Unzufriedenheit bei den Eigentümern und Mietern führen.
- Genaue Abrechnung: Die tatsächlichen Zählerstände gewährleisten eine faire und genaue Abrechnung.
- Transparenz: Die Eigentümer und Mieter erhalten einen klaren Überblick über ihren tatsächlichen Verbrauch.
- Vermeidung von Nachzahlungen: Durch die genaue Erfassung des Verbrauchs werden unerwartete Nachzahlungen vermieden.
- Energiebewusstsein: Die regelmäßige Zählerablesung fördert das Bewusstsein für den eigenen Energieverbrauch und kann zu Einsparungen führen.
- Rechtzeitige Abrechnung: Durch die fristgerechte Abgabe der Zählerstände wird eine zeitnahe Erstellung der Abrechnung gewährleistet
Für Ableser
Ableser sollten sorgfältig vorgehen und die Zählerstände korrekt erfassen. Bei Unklarheiten oder Auffälligkeiten ist es wichtig, diese zu dokumentieren und zu melden. Bei der Meldung der Zählerstände sind unbedingt die Kommastellen zu beachten und mit anzugeben.
Defekte Zähler sollten umgehend der Hausverwaltung mit der Angabe der Zählernummer, der genauen Objektanschrift/Lage des Zählers und des Zählerstands gemeldet werden, damit eine Reparatur oder ein Austausch veranlasst werden kann. Die Meldung kann nur per E-Mail an zaehlerstaende@icvg.de erfolgen. Die Zählerstände der defekten Zähler können aus Bearbeitungsgründen nicht über den E-Mail Link oder der APP gemeldet werden.
Neue Zähler sollten umgehend der Hausverwaltung mit der Angabe der Zählernummer, der genauen Objektanschrift/Lage des Zählers und des aktuellen Zählerstands gemeldet werden, damit diese im System erfasst werden können. Die Meldung kann nur per E-Mail an zaehlerstaende@icvg.de erfolgen. Die Zählerstände der neuen Zähler können aus Bearbeitungsgründen nicht über den E-Mail Link oder der APP gemeldet werden.
Für Mitarbeiter
Mitarbeiter für den Bereich Zählerstandablesung können die Ableser im Voraus über die Ablesetermine informieren und sie bitten, die Zählerstände innerhalb einer Frist zu melden.
Mitarbeiter für den Bereich Zählerstandablesung können die Ableser telefonisch kontaktieren und aktiv nach dem Zählerstand fragen.
Zusätzliche Informationen
Die erfassten Zählerstände werden vertraulich behandelt und nur für die Abrechnung und die Energieversorgung verwendet.
Die Fristen für die Zählerstandablesung und die Übermittlung der Daten sind in der Regel auf den Ableseanforderungen des Netzbetreibers angegeben.